Connect with us

Bíblia ZURCHER

Ezequiel 45

1 WENN ihr das Land als Erbbesitz verlost, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe aussondern, einen heiligen Bezirk von dem Lande, 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit. Dies ist heiliges Gebiet in seinem ganzen Umfang.

2 Von diesem Gebiet ist für das Heiligtum ein Quadrat von je fünfhundert Ellen Länge und Breite bestimmt und ringsherum (ein Streifen von) fünfzig Ellen (Breite) als unbewohnter Raum. (1) ws. stand V. 2 ursprünglich zwischen V. 4 und 5.

3 Von dieser Fläche sollst du ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, und hier soll das Heiligtum als hochheilige Stätte sein.

4 Das ist heiliges Gebiet von dem Lande; es soll den Priestern gehören, die im Heiligtum Dienst tun, die herzutreten, um dem Herrn zu dienen, und es soll ihnen Platz zu Häusern bieten… (1) der Schluss des V: "und ein Heiligtum für das Heiligtum", ist unverständlich.

5 Und ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite soll den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum gehören, Städte zum Bewohnen.

6 Als Eigentum der Stadt aber sollt ihr ein Stück von fünftausend Ellen Breite und 25 000 Ellen Länge bestimmen dem ausgesonderten heiligen Bezirk entlang; das soll dem ganzen Hause Israel gehören.

7 Dem Fürsten endlich soll das Land zu beiden Seiten des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt gehören, ausserhalb des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, und die Länge entspreche einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8 des Landes. Das soll sein Eigentum in Israel sein, damit meine Fürsten mein Volk hinfort nicht mehr bedrücken und damit sie das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen verteilen.

9 So spricht Gott der Herr: Nun ist's genug, ihr Fürsten Israels! Machet ein Ende mit Gewalttat und Bedrückung! Übet Recht und Gerechtigkeit! Höret auf, mein Volk von Grund und Boden zu vertreiben! spricht Gott der Herr. (a) Hes 46:18; 1Kön 21; Jer 21:12; 22:17

10 Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr brauchen. (a) 3Mo 19:36

11 Epha und Bath sollen gleiches Mass haben: das Bath soll den zehnten Teil von einem Homer fassen und auch das Epha den zehnten Teil von einem Homer; nach dem Homer soll die Massbestimmung sich richten.

12 Das Lot soll gleich zwanzig Gera sein. Fünf Lot sollen fünf, und zehn Lot sollen zehn sein, und fünfzig Lot soll euch die Mine gelten.

13 Folgendes ist die Weihegabe, die ihr abgeben sollt: ein sechstel Epha von jedem Homer Weizen und ein sechstel Epha von jedem Homer Gerste;

14 und als Gebühr vom Öl: ein zehntel Bath von jedem Kor; das Kor nämlich fasst zehn Bath;

15 ferner ein Schaf von der Herde auf je zweihundert Stück, von allen Geschlechtern Israels – alles zum Speisopfer, zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um ihnen Sühne zu erwirken, spricht Gott der Herr.

16 Das ganze Volk soll diese Weihegabe dem Fürsten in Israel abgeben.

17 Dem Fürsten aber liegen ob die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer an den Festen, Neumonden und Sabbaten, an allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er ist es, der das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer veranstalten soll, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

18 So spricht Gott der Herr: Am ersten Tage des ersten Monats sollt ihr einen fehllosen jungen Stier von den Rindern nehmen, um das Heiligtum zu entsündigen.

19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und an die Türpfosten des Tempels, an die vier Ecken des Altarabsatzes und an die Türpfosten des Tores zum innern Vorhof tun.

20 Ebenso sollt ihr tun am ersten Tage des siebenten Monats mit Rücksicht auf solche, die aus Irrtum oder Einfalt gesündigt haben, und so sollt ihr den Tempel entsühnen. (a) 3Mo 4

21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passafest halten; da soll man sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen. (a) 3Mo 23:5

22 An demselben Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen lassen.

23 Und während der sieben Tage des Festes soll er als Brandopfer für den Herrn täglich, die sieben Tage hindurch, sieben junge Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere darbringen lassen und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

24 Als Speisopfer aber soll er je ein Epha auf jeden Stier und je ein Epha auf jeden Widder darbringen lassen und je ein Hin Öl auf jedes Epha.

25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats an dem Fest soll er die sieben Tage hindurch das gleiche darbringen lassen: die gleichen Sündopfer, die gleichen Brandopfer und die gleichen Speisopfer und gleich viel Öl. (a) 3Mo 23:34

Continuar Lendo

You must be logged in to post a comment Login

Leave a Reply