Bíblia TAF
Ezequiel 45
Verteilung des Landes, Maß und Gewicht. – Opfer.
1 Und wenn ihr das Land durch das Los verteilt
2 Von diesem sei für das Heiligtum fünfhundert bei fünfhundert ins Gevierte ringsum und fünfzig Ellen sei sein Weichbild ringsum.
3 Und sollst von diesem Maß messen in die Länge fünfundzwanzigtausend und in die Breite zehntausend
4 Das Heiligtum vom Lande ist für die Priester, die Diener des Heiligtums; die zum Dienst tun Jehovah nahen, und ihnen sei es zum Orte für Häuser und das Geheiligte als Heiligtum.
5 Und fünfundzwanzigtausend
6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr geben fünftausend in die Breite und in die Länge fünfundzwanzigtausend entlang der Hebe für das Heiligtum. Es sei für das ganze Haus Israel;
7 Und für den Fürsten sei hüben und drüben von der Hebe des Heiligtums und dem Eigentum der Stadt, vor der Hebe des Heiligtums und vor dem Eigentum der Stadt, von der Meeresseite
8 Es sei ihm zum Lande, zum Eigentum in Israel; und nicht mehr sollen Meine Fürsten Mein Volk bedrücken und sollen das Land dem Hause Israels geben für seine Stämme.
9 So spricht der Herr Jehovah: Es ist genug
10 Eine Waage der Gerechtigkeit und ein Ephah der Gerechtigkeit und ein Bath der Gerechtigkeit seien bei euch.
11 Ephah und Bath sollen ein Maß sein, so daß man das Bath als ein Zehntel vom Chomer halte
12 Und ein Schekel sei zwanzig Gerah, und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sei bei euch die Mine.
13 Das soll die Hebe sein, die ihr hebet: Ein Sechstel Ephah von dem Chomer Weizen, und ein Sechstel Ephah von dem Chomer Gerste.
14 Und die Satzung vom Öl, das Bath Öl, der zehnte Teil des Baths vom Cor. Zehn Bath sind ein Chomer; denn zehn Bath machen ein Chomer;
15 Und ein Schaf
16 Alles Volk im Lande sei für diese Hebe an den Fürsten
17 Und auf dem Fürsten
18 So spricht der Herr Jehovah: Im ersten
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Türpfosten am Tor des inneren Vorhofs sprengen
20 Und du sollst also tun am siebenten des Monats wegen des Mannes, der sich versehen, und wegen des Einfältigen, auf daß ihr sühnt für das Haus.
21 Im ersten
22 Und am selben Tage soll der Fürst
23 Und die sieben Tage des Festes soll er als Brandopfer Jehovah sieben Farren opfern
24 Und als Speiseopfer soll er ein Ephah für den Farren und ein Ephah für den Widder und für das Ephah ein Hin Öl nehmen
25 Im siebenten